callback




Private Zusatzpflegeversicherung soll steuerlich gefördert werden

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur Umsetzung der Pflegereform beschlossen. Finanziert werden soll die Pflegereform dabei einerseits durch die Anhebung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozent ab 2013 und andererseits durch den Einstieg in die steuerlich geförderte private Vorsorge, ebenfalls ab 2013.

Hintergrund: Bei der Pflegereform geht es im Wesentlichen darum, dass es eine kurzfristige Verbesserung der Leistungen für eine Gruppe von Menschen geben soll, die bisher von der Pflegeversicherung so gut wie nicht erreicht worden ist, nämlich für die Demenzkranken. Der spezielle Hilfebedarf Demenzkranker hat sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bisher in den Leistungen der Pflegeversicherung nicht adäquat widergespiegelt. Das soll sich künftig ändern.

Hierzu führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiter aus: Bis ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam wird, sollen Demenzkranke als Übergangslösung kurzfristig zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten, deren Ausgestaltung sie mit dem Pflegedienst vereinbaren können, frei wählen dürfen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" soll gestärkt werden. Das heißt, dass es für Demenzkranke neue Wohnformen geben soll. Dafür wird es eine zweckgebundene Pauschale für eine Pflegekraft in der Wohngruppe geben. Aber auch pflegende Angehörige sollen zukünftig mehr Unterstützung erfahren, indem ihnen die Teilnahme an Reha Maßnahmen erleichtert wird. Sie sollen leichter als bisher die Pflege unterbrechen, eine Auszeit nehmen können. Die Pflege von mehreren Personen soll rentenrechtlich besser berücksichtigt werden. Zur Finanzierung der Pflegereform wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1.1.2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben, d.h., dass der sozialen Pflegeversicherung rund 1,1 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung stehen. Damit können die vorgesehenen Leistungsverbesserungen vollständig finanziert werden. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bleiben allein aus Beitragsmitteln finanziert. Auf die Rücklage wird nicht zugegriffen. Daneben ist die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft. Die Menschen werden dabei unterstützt und die freiwillige private Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich zum heutigen System der kapitalgedeckten Altersvorsorge ebenfalls ab dem 1.1.2013 steuerlich gefördert.

Hinweis: In den nächsten Wochen wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf der Grundlage der beschlossenen Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Details zur steuerlichen Förderung stehen derzeit noch nicht fest. Hier besteht offenbar noch Gesprächsbedarf mit dem Bundesfinanzministerium.

Die Erarbeitung der Hinweise erfolgt mit großer Sorgfalt. Eine Haftung kann hierfür jedoch nicht übernommen werden.