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16.05.12

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert.

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LEISTUNGEN (Übersicht)

Beratung und Vertretung in Steuersachen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung
  • Vertretung vor den Finanzämtern
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen
  • Prüfung von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden
  • Beratung zur Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels

Private Steuersachen

  • Erstellung von privaten Steuererklärungen
  • Beratung und Gestaltung privater Vermögensübertragungen (Erbschaft- und Schenkungsteuer)

Rechnungswesen

  • Buchführung
  • Erstellung von Abschlüssen
  • Lohnbuchführung
  • Steuererklärungen, -anmeldungen, Anträge

Unternehmensberatung

  • Unternehmensnachfolge
  • Existenzgründung
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen

Spezialgebiete

  • Vereinswesen
  • Ärzteberatung (z. B. Praxiskauf, Wertgutachten, Aufnahme/Ausscheiden von Partnern)
  • Rechtsformwahl und Zusammenschlüsse
  • Rentenbesteuerung


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