callback




news

16.05.12

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert.

> mehr

LEISTUNGEN IN DER PRAXIS (Beispiele)

Wir haben uns diese Rubrik einfallen lassen, um Ihnen einen tiefer gehenden Einblick in unsere Tätigkeit
geben zu können. Sie finden auf dieser Seite einige konkrete Beispiele aus der Praxis, in denen sich die Leistung, die wir für Sie erbringen können, sicher schneller erschließt als über eine reine Auflistung des Leistungsspektrums.

Beispiel 1: Änderung der betrieblichen Rechtsform

Kleine Handwerksbetriebe werden häufig in der Rechtsform des Einzelunternehmers gegründet und ent-
wickeln sich im Lauf der Zeit zu einem mittelständischen Unternehmen. Der Inhaber investiert nicht nur
seine Fachkompetenz und meist seine komplette Freizeit, sondern oft auch sein gesamtes Privatvermögen.
Mit der Unternehmensgröße wächst aber nun das Risiko, nicht nur das Betriebs-, sondern auch Privatver-
mögen zu verlieren.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Pläne, Sorgen und Wünsche und empfehlen Ihnen in Zusam-
menarbeit mit unseren rechtlichen Beratern eine geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen. Hierbei wer-
den sowohl die Haftungsbegrenzung als auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Danach erarbeiten wir für Sie ein Konzept, wie Sie Ihr bisheriges Einzelunternehmen möglichst steuerneutral in die neue Rechtsform überführen und setzen es mit Ihnen zusammen Schritt für Schritt um. Dies geschieht ebenfalls in Begleitung unserer Fachjuristen.
Auf diese Weise haben wir schon einige Einzelunternehmen in eine neue Rechtsform überführt.

Beispiel 2: Steueroptimierung in einem Erbfall

Die erbschaftsteuerliche Beratung hängt stark von individuellen Gegebenheiten ab. Das sind im Wesentli-
chen familiäre und finanzielle Konstellationen. In einem Beispielfall konnten wir eine vermögende Mandantin ohne direkte Nachkommen in Zusammenarbeit mit unseren Partner-Juristen dahingehend beraten, teilweise Vermögen unter Nießbrauchvorbehalt bereits zu Lebzeiten an Angehörige zu verschenken und im Übrigen ein Testament zugunsten eines Alleinerben unter Berücksichtigung von Vermächtnissen für die restlichen Familienmitglieder abzufassen. Dies hatte den steuerlichen Vorteil, dass Freibeträge mehrfach zur Anwen-
dung kommen und die Erbschaftsteuer auf ein Mindestmaß begrenzt werden konnte.

Beispiel 3: Ertragsplanung für einen mittelständischen Betrieb

Für Unternehmen führen wir bei Bedarf regelmäßig Planungsrechnungen für künftige Jahre durch, welche
die Entwicklung und die geplanten Veränderungen des Unternehmens berücksichtigen. Der Jahreserfolg ist dabei Zwischenergebnis und Ausgangsposition für die Weiterrechnung zum Kapitaldienst des Unternehmens. Über die Kapitaldienstfähigkeit beurteilt die finanzierende Bank unter anderem die Kreditwürdigkeit.
Die schlüssige und detaillierte Planung dient letztlich dazu, die Bank von einer Fortsetzung ihres finanziellen Engagements zu überzeugen.

Beispiel 4: Die Kanzlei als Netzwerk

In unserer Kanzlei betreuen wir Unternehmen unterschiedlichster Fachrichtungen. Nicht selten ergibt sich
im Beratungsgespräch, dass ein Mandant ein ganz besonderes fachliches Problem hat, für dessen Lösung er einen geeigneten Partner sucht. Gerne stellen wir in solchen Fällen auf Wunsch den Kontakt zu einem Fachmann aus unserem Mandantenkreis her - selbstverständlich unter Berücksichtigung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Auf diese Weise haben sich bereits einige erfolgreiche Kooperationen ergeben.