callbacknews16.05.12 Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche LieferungenDas BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert. |
KANZLEIDas Steuerrecht wird heutzutage immer komplizierter. Ständig ändern sich Bestimmungen, so dass Sie stehen für uns im MittelpunktGerade in turbulenten Zeiten brauchen Sie als Unternehmer aber auch als Privatperson Fachleute, dieIhnen in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite stehen. Gegenseitiges Ver- trauen, Zuverlässigkeit und Diskretion sind für uns zentrale Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Wir bringen Klarheit für Ihre PlanungGrundlage unserer Beratung ist ein reibungslos funktionierendes Rechnungswesen. Mit einer sorgfältigenund fundierten Analyse von Ausgaben und Steuern können wir Ihnen helfen, sicher für die Zukunft zu planen. Wir halten Ihnen den Rücken freiIn Verbindung mit Steuern und Abgaben fallen viele Aufgaben an, die Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Wir nehmen Ihnen als zuverlässiger Partner diese Aufgaben ab, damit Sie sich auf Ihre Ziele konzentrieren können.Wir zeigen Wege aufWir beraten Geschäfts- und Privatmandanten über das Thema Steuern hinaus. Durch unsere individuelleund weitsichtige Betreuung können wir auf Ihre spezifische Situation eingehen und Ihnen damit Möglich- keiten für die weitere Entwicklung aufzeigen. Wir begleiten Sie aktivIhr persönlicher Ansprechpartner ist immer für Sie da! Aktuelle und zukünftige Themen können Sie beiuns in angenehmer Atmosphäre besprechen. Gerne beraten wir Sie auch vor Ort in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie mit uns über Ihre persönlichen Vorstellungen! |






