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16.05.12

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert.

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TEAM

Unser kompetentes und freundliches Team hilft Ihnen stets gerne weiter. Wir sind immer ansprechbar und in der Nähe. Sicher fühlen auch Sie sich in unserer unkomplizierten Atmosphäre gut aufgehoben.

Das Team besteht derzeit aus 6 qualifizierten Mitarbeiterinnen, die mit viel Know-how und Engagement die vielfältigen Arbeiten im Kanzleialltag erledigen.


Wir alle sind für Ihre Fragen stets erreichbar.
 

   Thomas Breitinger