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16.05.12

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert.

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PARTNER

Wir arbeiten mit einer Reihe von Partnern zusammen, die uns in den ans Steuerrecht angrenzenden Bereichen unterstützen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl. Weitere Kooperationspartner für spezifische Bereiche nennen wir gerne auf Anfrage.


Uwe Ferner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Kanzlei Feser, Spliedt, von Stein-Lausnitz
Vordere Sterngasse 2 a
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 23 77 39-0
Telefax: 0911 / 23 77 39-49
Email: uwe.ferner@ra-fss.de
Internet: http://www.ra-fss.de/PM_ferner.htm