callbacknews16.05.12 Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche LieferungenDas BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und die ursprünglich bis zum 31.3.2012 vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert. |
HISTORIEDie heutige Steuerkanzlei Breitinger ist aus einer Niederlassung der advoc Steuerkanzlei aus Nürnberg entstanden, die Anfang der 90er Jahre gegründet wurde. |






